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Vereinbarung über den Bezug von Kraftstoffen mittels Tankkarten  <leer>

1.)  Die Firma Fritz Verwaltung überläßt zum bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen dem Kunden eine / mehrere Tankkarten.
Der Kunde stimmt einer Bonitätsprüfung zu.

2.)  Die Bezahlung der Bezüge erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Die erforderliche Einzugsermächtigung wird erteilt und muß der Firma Fritz Verwaltung vor dem ersten Bezug vorliegen.
Für Barzahlungs- oder Überweisungskunden entfällt diese Position. In diesem Falle ist die Rechnung zahlbar netto ohne Abzüge mit Rechnungsdatum.
Für alle Fälle tritt Verzug automatisch 7 Tage nach Rechnungsdatum ein.

3.)  Die Tankkarte bleibt in jedem Fall Eigentum der Firma Fritz Verwaltung oder deren Rechtsnachfolger.
Sie ist auf Verlangen sofort zurückzugeben.
Ein Verlust der Karte muß der Firma Fritz Verwaltung sofort gemeldet werden.
Für Ersatzkarten wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr erhoben.

4.)  Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte mit aller Sorgfalt aufzubewahren.
Für Schäden aus Verlust, unsachgemäßer Handhabung und mißbräuchlicher Verwendung der Karte trägt dieser die volle Verantwortung.
Es muß darauf geachtet werden, die Karte nicht zu knicken, nicht mit Magneten (z.B. Lautsprecher) in Berührung zu bringen und nicht praller Sonneneinstrahlung (z.B. Deponierung auf dem Armaturenbrett) auszusetzen.

5.)  Der Kraftstoffbezug hat unter Beachtung der Bedienungsanleitung zu erfolgen.
Die Tankanlage muß sorgfältig behandelt und der Kraftstoff darf nicht verschüttet werden.
Rauchen und offenes Feuer sind untersagt.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder von ihm beauftragte Benutzer der Tankkarte verursachen.
Schäden und Störungen sind unverzüglich zu melden.

6.)  Die Geheimzahl (PIN) muß geheim gehalten werden. Sie darf nicht auf der Karte notiert oder mit dieser aufbewahrt werden.
Der Kunde trägt alle Folgen bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen.
Ferner erkennt er vorbehaltlos die unter seiner Kartennummer registrierten Bezüge und die daraus entstehenden Belastungen an.

7.)  Es wird empfohlen, nach jeder Tankung vom Automat einen Beleg anzufordern.
Eine eventuelle Reklamation kann nur unter Vorlage des entsprechenden Belegs erfolgen.

8.)  Die Treibstoffbezüge werden monatlich abgerechnet. Die Begleichung erfolgt entweder durch Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung.
Beim Lastschriftverfahren hat der Kunden für ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Scheitert die Bezahlung, so ist die Firma Fritz Verwaltung berechtigt, ohne weitere Mitteilung die Tankkarte zu sperren und/oder einzuziehen.
Die Rechnungen werden per eMail übermittelt bzw. der Kunde kann diese am Terminal im Eingangsfoyer des Bürogebäudes erstellen lassen. Der postalische Versand ist ebenfalls möglich. Hierfür betragen die Kosten je Rechnung derzeit 0,50 € zzgl. aktuellem Porto.

9.)  Der Kunde benachrichtigt die Firma Fritz Verwaltung unverzüglich von einem eventuellen Wechsel der Wohn- bzw. Geschäftsadresse, sowie über etwaige Veränderung der Bankverbindung bzw. eMail-Adresse.

10.)  Der Kunde sowie die Firma Fritz Verwaltung können diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraumes kündigen.

11.)  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Tölz / Wolfratshausen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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