1.) Die Firma Fritz Verwaltung überläßt zum
bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen dem Kunden
eine / mehrere Tankkarten.
Der Kunde stimmt einer Bonitätsprüfung zu.
2.) Die Bezahlung der Bezüge erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Die erforderliche Einzugsermächtigung
wird erteilt und muß der Firma Fritz Verwaltung vor dem ersten Bezug vorliegen.
Für Barzahlungs- oder Überweisungskunden
entfällt diese Position. In diesem Falle ist die Rechnung zahlbar netto
ohne Abzüge mit Rechnungsdatum.
Für alle Fälle tritt Verzug automatisch 7 Tage nach Rechnungsdatum
ein.
3.) Die Tankkarte bleibt in jedem Fall Eigentum der Firma
Fritz Verwaltung oder deren Rechtsnachfolger.
Sie ist auf Verlangen
sofort zurückzugeben.
Ein Verlust der Karte muß der Firma Fritz Verwaltung sofort gemeldet
werden.
Für Ersatzkarten wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr
erhoben.
4.) Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte mit aller Sorgfalt
aufzubewahren.
Für Schäden aus Verlust, unsachgemäßer Handhabung
und mißbräuchlicher Verwendung der Karte trägt dieser
die volle Verantwortung.
Es muß darauf geachtet werden, die Karte nicht zu knicken,
nicht mit Magneten (z.B. Lautsprecher) in Berührung zu bringen und nicht praller Sonneneinstrahlung (z.B. Deponierung auf dem Armaturenbrett) auszusetzen.
5.) Der Kraftstoffbezug hat unter Beachtung der Bedienungsanleitung
zu erfolgen.
Die Tankanlage muß sorgfältig behandelt und der Kraftstoff
darf nicht verschüttet werden.
Rauchen und offenes Feuer sind
untersagt.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder von ihm beauftragte
Benutzer der Tankkarte verursachen.
Schäden und Störungen
sind unverzüglich zu melden.
6.) Die Geheimzahl (PIN) muß geheim gehalten werden. Sie
darf nicht auf der Karte notiert oder mit dieser aufbewahrt werden.
Der Kunde trägt alle Folgen bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen.
Ferner erkennt er vorbehaltlos die unter seiner Kartennummer registrierten
Bezüge und die daraus entstehenden Belastungen an.
7.) Es wird empfohlen, nach jeder Tankung vom Automat einen
Beleg anzufordern.
Eine eventuelle Reklamation kann nur unter Vorlage des entsprechenden
Belegs erfolgen.
8.) Die Treibstoffbezüge werden monatlich abgerechnet.
Die Begleichung erfolgt entweder durch Lastschrift, Überweisung
oder Barzahlung.
Beim Lastschriftverfahren hat der Kunden für ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Scheitert die Bezahlung,
so ist die Firma Fritz Verwaltung berechtigt, ohne weitere Mitteilung
die Tankkarte zu sperren und/oder einzuziehen.
Die Rechnungen werden per eMail übermittelt bzw. der
Kunde kann diese am Terminal im Eingangsfoyer
des Bürogebäudes erstellen lassen. Der postalische Versand ist ebenfalls möglich. Hierfür betragen die Kosten je Rechnung derzeit
0,50 € zzgl. aktuellem Porto.
9.) Der Kunde benachrichtigt die Firma Fritz Verwaltung unverzüglich
von einem eventuellen Wechsel der Wohn- bzw. Geschäftsadresse,
sowie über etwaige Veränderung der Bankverbindung bzw. eMail-Adresse.
10.) Der Kunde sowie die Firma Fritz Verwaltung können
diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraumes
kündigen.
11.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Tölz
/ Wolfratshausen.
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